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Freier Eintritt zu über 20 europäischen Merlin Attraktionen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN KOSTENLOSEN EINTRITT IN ANDERE EUROPÄISCHE ATTRAKTIONEN DER MERLIN ENTERTAINMENTS GROUP – MIT AUSNAHME VON GROSSBRITANNIEN


Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den kostenlosen Eintritt in andere europäische Attraktionen der Merlin Entertainments Group – mit Ausnahme von Großbritannien (nachfolgend „Bedingungen“) sorgfältig durch, bevor Sie den entsprechenden Vorteil nutzen, der in Ihrem LEGOLAND® Billund EXTREME Saisonpass-Abonnement enthalten ist.

UNSERE DATEN
LEGOLAND ApS.
Åstvej 10
7190 Billund, Dänemark
(nachfolgend „LEGOLAND® Billund“)
USt-IdNr.: 36887613
Tel.: +45 7533 1244
E-Mail: info@legoland.dk
LEGOLAND® Billund ist Teil der Unternehmensgruppe Merlin Entertainments Limited (nachfolgend auch „Merlin“ genannt).

ANWENDUNGSBEREICH
Beim Kauf von einem oder mehreren LEGOLAND® Billund EXTREME Saisonpässen (nachfolgend auch „LEGOLAND® Billund EXTREME Saisonpass“ oder „Pass“) ab dem 7. Oktober 2025 mit Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2026 besteht die Möglichkeit, den Vorteil („Vorteil“) des kostenlosen Zugangs zu den nachstehend aufgeführten europäischen Attraktionen der Merlin-Gruppe (mit Ausnahme von Großbritannien) („Attraktionen“, „Merlin-Attraktionen“) im Kalenderjahr 2026 gemäß diesen Bedingungen zu nutzen.
Der Vorteil gilt nicht für Pässe, die vor dem 7. Oktober 2025 gekauft wurden.

Die Nutzung des Vorteils unterliegt stets dem Öffnungskalender der jeweiligen Merlin-Attraktion sowie der Einhaltung ihrer allgemeinen Bestimmungen. Daher wird jeder Passinhaber („Passinhaber“) gebeten, die offiziellen Websites der jeweiligen Attraktion zu besuchen, die dort veröffentlichten Regeln sorgfältig zu lesen und die jeweiligen Öffnungsdaten und Öffnungszeiten zu überprüfen.

NUTZUNG DES VORTEILS

Der Vorteil kann bei den nachstehend genannten Attraktionen genutzt werden, und zwar wie folgt:

LEGOLAND® Deutschland

Art des Vorteils:

Der Passinhaber hat Anspruch auf 1 (einen) kostenlosen Besuch an 2 (zwei) aufeinanderfolgenden Tagen im Kalenderjahr 2026 bis zum 31. Dezember 2026, vorbehaltlich des Öffnungskalenders des Parks.

Einlösung des kostenlosen Eintrittstickets:

Der Passinhaber muss sich mit seinem Pass und einem gültigen Ausweisdokument zum Informationsschalter am Parkeingang begeben. Das Personal überprüft den Pass und stellt 1 (ein) kostenloses Eintrittsticket für 2 (zwei) aufeinanderfolgende Tage aus.

Keine Vorabreservierung erforderlich.

Hinweis:

Jeder Passinhaber muss seinen eigenen LEGOLAND® Billund EXTREME Saisonpass sowie einen gültigen Ausweis mitführen.

 

Heide Park

Art des Vorteils:

Der Passinhaber hat Anspruch auf 1 (einen) kostenlosen Besuch an 2 (zwei) aufeinanderfolgenden Tagen im Kalenderjahr 2026 bis zum 31. Dezember 2026, vorbehaltlich des Öffnungskalenders des Parks.

Einlösung des kostenlosen Eintritts:

Der Passinhaber begibt sich mit seinem Pass und einem gültigen Ausweis zu den Drehkreuzen am Parkeingang. Das Personal überprüft den Pass, öffnet die Drehkreuze manuell und registriert den Pass, sodass dieser am Folgetag erneut und ausschließlich für den zweiten kostenlosen Besuchstag genutzt werden kann.

Keine Vorabreservierung erforderlich.

Hinweis:

Jeder Passinhaber muss seinen eigenen LEGOLAND® Billund EXTREME Saisonpass sowie einen gültigen Ausweis mitführen.

 

Gardaland

Art des Vorteils:

Der Passinhaber hat Anspruch auf 1 (einen) kostenlosen Besuch an 2 (zwei) aufeinanderfolgenden Tagen im Kalenderjahr 2026 bis zum 31. Dezember 2026, vorbehaltlich des Öffnungskalenders des Parks.

Einlösung des kostenlosen Eintrittstickets:

Der Passinhaber muss sich mit seinem Pass und einem gültigen Ausweis zum „Castello / Info Point“ am Haupteingang des Parks begeben. Das Personal überprüft den Pass und stellt 1 (ein) kostenloses Eintrittsticket für 2 (zwei) aufeinanderfolgende Tage aus.

Keine Vorabreservierung erforderlich.

Hinweis:

Jeder Passinhaber muss seinen eigenen LEGOLAND® Billund EXTREME Saisonpass sowie einen gültigen Ausweis mitführen.

 

EU Gateway Attraktionen*

Art des Vorteils:

Der Passinhaber hat Anspruch auf 1 (einen) kostenlosen Tageseintritt in jede der unten aufgeführten Gateway-Attraktionen im Kalenderjahr 2026 bis zum 31. Dezember 2026, vorbehaltlich des jeweiligen Öffnungskalenders.

Einlösung des kostenlosen Eintrittstickets:

Der Passinhaber muss sich mit seinem Pass und einem gültigen Ausweis entweder an die Kasse oder zum Informationsschalter („Info Point“) am Eingang der jeweiligen Attraktion begeben. Das Personal überprüft den Pass und stellt 1 (ein) kostenloses Tageseintrittsticket aus.

Keine Vorabreservierung erforderlich.

Hinweis:

Jeder Passinhaber muss seinen eigenen LEGOLAND® Billund EXTREME Saisonpass sowie einen gültigen Ausweis mitführen.

*In dem Vorteil enthaltene europäische Gateway-Attraktionen:

SEA LIFE™ Aquarien

SEA LIFE™ Benalmadena

SEA LIFE Blankenberge

SEA LIFE Gardaland

SEA LIFE Hannover

SEA LIFE Konstanz

SEA LIFE München

SEA LIFE Oberhausen

SEA LIFE Paris

SEA LIFE Porto

SEA LIFE Scheveningen

SEA LIFE Speyer

SEA LIFE Timmendorfer Strand

 

LEGO® / LEGOLAND® Discovery Centre – nur für Pässe, die bis zum 31. Oktober 2026 gekauft wurden

LEGOLAND Discovery Centre Berlin

LEGO Discovery Centre Brüssel

LEGO Discovery Centre Hamburg

LEGOLAND Discovery Centre Oberhausen

LEGOLAND Discovery Centre Scheveningen

 

Madame Tussauds

Madame Tussauds Amsterdam

Madame Tussauds Berlin

Madame Tussauds Wien

 

Dungeons

Berlin Dungeon

Amsterdam Dungeon

Hamburg Dungeon

 

PEPPA PIG

PEPPA PIG Park Günzburg

PEPPA PIG World of Play Leidschendam (Niederlande)

 

AUSSCHLÜSSE

Alle Attraktionen, die nicht in der obenstehenden Liste aufgeführt sind, sind von diesem Vorteil ausgeschlossen.

Alle anderen Vorteile des LEGOLAND® Billund EXTREME Saisonpasses (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Parken, Rabatte, Hotelermäßigungen und Freundestickets) gelten nicht für andere Merlin-Attraktionen.

Pässe, die nach dem 31. Oktober 2026 gekauft werden, berechtigen nicht zum kostenlosen Zugang zu den LEGO®/LEGOLAND® Discovery Centres.

HÖHERE GEWALT

Die oben aufgeführte Liste der Attraktionen kann aufgrund von Fällen höherer Gewalt, die nicht LEGOLAND® Billund und/oder den anderen Merlin-Attraktionen zuzurechnen sind, Änderungen unterliegen.

Darüber hinaus können bei Ereignissen höherer Gewalt, die nicht LEGOLAND® Billund und/oder den anderen Merlin-Attraktionen zuzurechnen sind, der Zugang zu den genannten Attraktionen sowie die Nutzung oder die Modalitäten des Vorteils Änderungen oder Einschränkungen unterliegen.

DATENSCHUTZ

LEGOLAND® Billund und die Merlin Group erheben und verarbeiten die personenbezogenen Daten des Passinhabers ausschließlich zum Zweck der Erbringung des erworbenen Vorteils im Rahmen des mit den Passinhabern geschlossenen Vertrags.

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website von LEGOLAND® Billund sowie in der Datenschutzerklärung auf der Website der Merlin Group.

PFLICHTEN DES PASSINHABERS

Der Passinhaber verpflichtet sich, seinen Pass sorgfältig in digitaler Form aufzubewahren und ihn den Mitarbeitern der jeweiligen im Vorteil enthaltenen Merlin-Attraktionen vorzulegen, damit der Pass überprüft und das kostenlose Eintrittsticket ausgestellt werden kann.

Wird der Pass sowie ein gültiger Ausweis nicht entsprechend den oben beschriebenen Vorgaben vorgelegt, kann der Vorteil nicht genutzt werden.

VERANTWORTLICHKEITEN UND VERBOTE

Der Pass und seine Vorteile, einschließlich des durch diese Bedingungen geregelten Vorteils, sind ausschließlich für die auf dem Pass ausdrücklich genannte Person gültig.

Derselbe Pass und seine Vorteile dürfen daher nicht von mehr als einer Person genutzt werden.

Der Pass (einschließlich der darin enthaltenen Vorteile) ist personenbezogen und nicht auf andere Personen übertragbar. Im Falle einer unzulässigen oder betrügerischen Nutzung – z. B. durch Weitergabe an Dritte, auch Familienangehörige – behalten sich LEGOLAND® Billund und/oder die oben genannten Merlin-Attraktionen das Recht vor, den Pass einzuziehen und dem Passinhaber für die gesamte Saison den Zugang zu den Attraktionen zu verweigern.

LEGOLAND® Billund und/oder die anderen Merlin-Attraktionen behalten sich außerdem das Recht vor, den Pass und alle damit verbundenen Vorteile einzuziehen, wenn sich der Passinhaber innerhalb ihrer Anlagen unangemessen, belästigend oder gefährlich verhält.

Unbeschadet des Vorstehenden behalten sich LEGOLAND® Billund und/oder die anderen Merlin-Attraktionen das Recht vor, nach eigenem Ermessen Personen, die betrügerisches Verhalten gegenüber LEGOLAND® Billund und/oder den anderen Merlin-Attraktionen gezeigt oder versucht haben oder deren Verhalten gefährlich ist und nicht den auf den offiziellen Websites veröffentlichten Regeln entspricht, auch in künftigen Saisons den Zugang zu verweigern und ihnen den erneuten Abschluss eines Abonnements zu untersagen.

Wird ein Pass aufgrund eines der genannten Vorfälle eingezogen, kann derselbe Eintrittspass nicht erneut erworben werden. Jeder Pass wird durch die Zugangskontrollsysteme an den Attraktionen überprüft. Wird festgestellt, dass ein neues Abonnement auf den Namen einer zuvor gesperrten Person abgeschlossen wurde oder dass ein Kunde den Kauf unter Umgehung des Buchungssystems betrügerisch vorgenommen hat, kann das Zugangsticket nicht genutzt werden, und es besteht kein Anspruch auf irgendeine Form der Rückerstattung.

GEISTIGES EIGENTUM

Sämtliche Bild- und Wortmarken, einschließlich der Marken „LEGOLAND® Billund“, „LEGOLAND®“ und „LEGO®“, sowie die Marken von „Merlin“ und den anderen Attraktionen, Bilder, Illustrationen, Logos und sämtliche weiteren Inhalte auf den Pässen, auf der Website von LEGOLAND® Billund, auf den Websites der anderen Attraktionen und auf der Website der Merlin Group sind ausschließliches Eigentum von LEGOLAND® Billund, LEGO®, den anderen Merlin-Attraktionen, der Merlin Group und/oder der jeweiligen Rechteinhaber.

Die Vervielfältigung, auch teilweise, die Änderung oder Nutzung dieser Marken, Illustrationen, Bilder, Logos oder anderer Inhalte aus welchem Grund und mit welchen Mitteln auch immer ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von LEGOLAND® Billund, LEGO®, den anderen Merlin-Attraktionen, der Merlin Group und/oder der jeweiligen Rechteinhaber ist strengstens untersagt.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Teilweise Unwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen aufgrund einer Gesetzesänderung oder einer gerichtlichen Entscheidung für ungültig oder unwirksam erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.

Verzicht

Die Tatsache, dass eine Partei einen Verstoß der anderen Partei gegen eine Verpflichtung aus diesen Bedingungen nicht geltend macht, stellt keinen Verzicht auf die künftige Erfüllung dieser Verpflichtung dar.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Bedingungen unterliegen dem dänischen Recht.

Alle Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Durchführung oder Beendigung dieser Bedingungen unterliegen in erster Instanz der Zuständigkeit des Gerichts in Kolding, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen.

KONTAKT UND HILFE

Informationen, Mitteilungen und/oder Vorschläge, Unterstützungsanfragen oder Beschwerden können per E-Mail an LEGOLAND® Billund gerichtet werden:

info@legoland.dk

Darüber hinaus steht das Personal jeder der oben aufgeführten Merlin-Attraktionen für die Nutzung des Vorteils auch vor Ort für direkte Unterstützung zur Verfügung.

 

 

 

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