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Regeln und Sicherheitsanweisungen

LEGOLAND® Parkordnung

Um Ihnen das bestmögliche Erlebnis im LEGOLAND® zu gewährleisten, haben wir eine Reihe von Regeln für den Aufenthalt im Park aufgestellt, die wir Sie bitten einzuhalten. Sofern nichts anderes angegeben ist, wird auf die dänische Ordnungsbekanntmachung verwiesen. Verstöße gegen dieses Parkreglement können zum Verweis aus dem Park und in schwerwiegenden Fällen zu einer Anzeige bei der Polizei führen. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Vergnügen im LEGOLAND.

Siehe unsere Parkordnung unten oder download die Datei hier

1. Zutritt zum LEGOLAND®

  • Der Zutritt zum LEGOLAND® ist innerhalb der ausgeschilderten Öffnungszeiten mit gültigem Ticket oder Eintrittskarte gestattet.
  • Wenn Sie das LEGOLAND verlassen und später am selben Tag zurückkehren möchten, können Sie sich beim Ausgang einen Stempel auf die Hand geben lassen.
  • LEGOLAND behält sich jederzeit das Recht vor, die ausgeschilderten Öffnungszeiten zu ändern oder den Park aufgrund besonderer Umstände, einschließlich Sicherheitsgründen, zu schließen.

2. Allgemeines

  • LEGOLAND® ist ausschließlich für Fußgänger vorgesehen. Das Befahren des Parks mit Fahrrädern, Mopeds, Rollschuhen, Skateboards, Tretrollern und Ähnlichem ist nicht gestattet. Gäste mit Behinderungen dürfen selbstverständlich Rollstühle oder andere notwendige Hilfsmittel mitbringen. Wenden Sie sich an die Information, um ein zugelassenes Kennzeichen zu erhalten.
  • Hunde sind im Park willkommen, jedoch unter Rücksichtnahme auf Kinder und andere Gäste. Hunde müssen stets an kurzer Leine geführt werden und dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Hunde, die gemäß dänischem Gesetz als illegal gelten, dürfen nicht in das LEGOLAND® mitgebracht werden.
  • Es ist nicht erlaubt, Gegenstände aus Müllbehältern zu entnehmen.
  • Es ist nicht gestattet, sich sichtbar unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln im LEGOLAND® aufzuhalten oder andere durch Zurufe, unangemessenes Verhalten oder Ähnliches zu belästigen.
  • Das Tragen von freiem Oberkörper im Park ist nicht erlaubt. Außerdem muss in den Fahrgeschäften stets Schuhwerk getragen werden.
  • Das Wegwerfen von Papier und Abfällen, sonstige Verschmutzungen sowie die Beschädigung von Gebäuden,
  • Dekorationen, Inventar oder anderem Eigentum sind verboten.
    Das Anbringen von Plakaten sowie das Verteilen von Broschüren ist nicht gestattet.
  • Politische oder religiöse Propaganda ist nicht erlaubt.
  • Das Pflücken von Blumen oder Pflanzen im Parkgelände ist untersagt.
  • Rauchen und die Nutzung von E-Zigaretten sind nur in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
  • Jegliche Nutzung von Drohnen im oder über dem Gelände des LEGOLAND® ist verboten.
  • Den Anweisungen der Mitarbeiter des LEGOLAND® ist stets Folge zu leisten.

3. Fahrgeschäfte

  • Gäste, die die Fahrgeschäfte im LEGOLAND® nutzen, müssen die an den einzelnen Attraktionen ausgeschilderten Regeln einhalten sowie den Anweisungen des Personals folgen, einschließlich der folgenden:
    • Für bestimmte Fahrgeschäfte gelten Alters-, Größen- und gesundheitliche Einschränkungen – lesen Sie stets die Hinweise an den jeweiligen Attraktionen.
    • Das Ein- und Aussteigen darf nur erfolgen, wenn das Fahrgeschäft zum Stillstand gekommen ist, und ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen.
    • Lose Gegenstände dürfen nicht in die Fahrgeschäfte mitgenommen werden.
    • Es ist verboten, unvorsichtige oder leichtsinnige Handlungen vorzunehmen, die Sie selbst oder andere in Gefahr bringen können.
    • Sicherheitsbügel und andere Sicherheitsvorrichtungen dürfen nicht gelöst oder außer Funktion gesetzt werden.
    • Die Nutzung der Fahrgeschäfte im LEGOLAND® ist unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln nicht gestattet.
    • Rauchen sowie der Verzehr von Speisen und Getränken sind in den Fahrgeschäften untersagt.
    • Die Beschilderung zur Warteschlange im LEGOLAND® ist stets zu beachten.

 

4. Sicherheit

  • Am Haupteingang des Parks werden unter anderem Taschenkontrollen durchgeführt. Die Kontrolleure des Parks werden dabei am Eingang sichtbar anwesend sein.
  • Der Inhalt von Taschen und Tascheninhalt muss auf Verlangen den Kontrolleuren im LEGOLAND® gezeigt werden.
  • Folgende Gegenstände dürfen nicht in das LEGOLAND® mitgebracht werden:
    • Alle Arten von illegalen Gegenständen gemäß dänischer Gesetzgebung, einschließlich Waffen und Gegenständen, die als Waffen verwendet werden können, sowie Gegenstände, die die Gäste des Parks gefährden können. Illegale Gegenstände werden eingezogen, an die Polizei übergeben und angezeigt.
    • Jegliche Art von Feuerwerkskörpern.
    • Jegliche Art von Grillgeräten.
    • Fahrzeuge aller Art, einschließlich Tretroller, Skateboards, Rollschuhe, Fahrräder usw. (behindertengerechte Transportmittel sind jedoch ausgenommen).
    • Ghettoblaster und andere Arten von Musikanlagen.
    • Drohnen und andere ferngesteuerte Geräte.
    • Spitze Gegenstände, einschließlich größerer Scheren, Schraubendreher usw.
  • Folgendes ist im LEGOLAND® nicht erlaubt:
    • Bedrohliches oder gewalttätiges Verhalten gegenüber anderen Gästen oder dem Personal im LEGOLAND®. Dies wird zur Anzeige gebracht und führt zum Verweis aus dem Park.
    • Diebstahl und Vandalismus oder entsprechende Versuche. Dies wird zur Anzeige gebracht und führt zum Verweis aus dem Park.
    • Das Zünden und Verwenden von Feuerwerkskörpern oder anderer pyrotechnischer Gegenstände.
    • Jegliche Form der Nutzung von berauschenden Substanzen ist verboten und führt zum Verweis sowie zur Anzeige.
  • LEGOLAND® wird videoüberwacht.
  • LEGOLAND® behält sich jederzeit das Recht vor, Einzelpersonen oder Gruppen den Zutritt zu verweigern oder des Parks zu verweisen, wenn sie die Anweisungen des Personals, die Regeln oder Sicherheitsvorschriften nicht einhalten, einschließlich solcher Personen oder Gruppen, die durch ihre Kleidung oder ihr Verhalten ein Gefühl der Unsicherheit hervorrufen.

5. Konzerte und Shows

  • Am Haupteingang des Parks werden unter anderem Taschenkontrollen durchgeführt. Die Kontrolleure des Parks sind dabei am Eingang sichtbar präsent.
  • Die Verwendung von Audio- oder Videoaufzeichnungsgeräten bei Shows und Konzerten ist nicht gestattet.
  • Aufgestellte Absperrungen sind jederzeit zu respektieren.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und folgen Sie den Anweisungen des Sicherheitspersonals.

6. Speisen und Getränke

  • Eigene Speisen und Getränke dürfen in das LEGOLAND® mitgebracht werden. Diese dürfen in Bereichen verzehrt werden, in denen nichts anderes angegeben ist.
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