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Regeln und Sicherheitsanweisungen

Damit Ihr Besuch im LEGOLAND® garantiert ein tolles Erlebnis wird, haben wir einige Regeln für den Aufenthalt im Park aufgestellt, die wir Sie bitten einzuhalten.

Sofern nichts anderes angegeben, wird auf die veröffentlichte Parkordnung verwiesen. Die Übertretung vorliegender Parkordnung kann zum Verweis aus dem Freizeitpark führen. In schwerwiegenden Fällen zu einer Anzeige bei der Polizei.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Spaß im LEGOLAND®.

1. ALLGEMEINES

  • LEGOLAND® ist Fußgängern vorbehalten. Das Mitbringen von Fahrrädern, Motorrollern, Rollschuhen, Skateboards, Roller, Scooter und ähnlichem in den Freizeitpark ist nicht gestattet. Mobilitätseingeschränkten Besuchern ist es jedoch gestattet einen elektrischen oder manuellen Rollstuhl mitzubringen.
  • Hunde sind im Freizeitpark willkommen. Allerdings ist stets auf Kinder und sonstige Besucher im Park Rücksicht zu nehmen. Hunde sind stets an der Leine zu führen und dürfen nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Hunderassen, die das Dänische Gesetz als illegal einstuft, sind im LEGOLAND Park nicht erlaubt. Siehe die Liste der illegalen Hunderassen hier.
  • Wühlen in Mülleimern ist im LEGOLAND nicht gestattet.
  • Der Aufenthalt im LEGOLAND in offensichtlich alkoholisiertem Zustand ist nicht gestattet ebenso wie ungebührliches Verhalten oder das Stören bzw. Belästigen anderer Besucher mit Zurufen und dergleichen.
  • Barfuß gehen und der Aufenthalt mit nacktem Oberkörper ist nicht gestattet. Schuhe und Kleidung sind während des ganzen Besuchs zu tragen.
  • Das Wegwerfen von Papier und Abfall, sonstige Verunreinigung und Beschädigung von Gebäuden, Dekorationen, Inventar oder sonstigem ist nicht gestattet.
  • Aufhängen von Plakaten und Verteilen von Broschüren ist nicht gestattet.
  • Politische oder religiöse Agitation ist nicht gestattet.
  • Das Pflücken von Blumen oder Pflanzen in den Gartenanlagen von LEGOLAND ist untersagt.
  • Sowohl Erwachsene als auch Kinder werden gebeten, die Toilettenanlage im Freizeitpark zu benutzen.
  • Das Rauchen – auch von E-Zigaretten – ist nur in den gekennzeichneten Raucherbereichen gestattet.
  • Wasserpfeifen und das Rauchen davon sind im LEGOLAND Park nicht erlaubt.
  • Der Betrieb jeglicher Arten von Drohnen über dem LEGOLAND Park ist untersagt.
  • Aufforderungen von LEGOLAND Mitarbeitern ist stets Folge zu leisten.

2. ATTRAKTIONEN

Besucher, die Attraktionen und Fahrgeschäfte im LEGOLAND® nutzen, müssen die bei der jeweiligen Attraktion ausgeschilderten Regeln beachten und die Anweisungen des Personals im LEGOLAND befolgen, einschließlich Folgendem:

  • Für bestimmte Attraktionen gelten Alters- und Größenbeschränkungen sowie gesundheitliche Anforderungen. Beachten Sie bitte stets die Hinweisschilder an den jeweiligen Attraktionen.
  • Das Ein- und Aussteigen bei Fahrgeschäften ist NUR gestattet, wenn das Fahrgeschäft stillsteht und NUR in den dafür vorgesehenen Bereichen.
  • In Fahrgeschäften dürfen keine losen Gegenstände mitgeführt werden
  • Unüberlegte und tollkühne Handlungen, die einen selbst oder andere in Gefahr bringen könnten, sind zu unterlassen!
  • Sicherheitsbügel und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht gelöst oder auf andere Weise außer Funktion gesetzt werden.
  • Das Benutzen der Attraktionen im LEGOLAND in alkoholisiertem Zustand oder während man unter Einfluss euphorisierender Substanzen steht, ist nicht gestattet.
  • Rauchen, Essen und Trinken ist in den Attraktionen nicht gestattet.
  • Die Warteschlange betreffende Schilder sind stets zu beachten.

3. SICHERHEIT

  • Am Haupteingang zum Freizeitpark werden unter anderem Taschen kontrolliert. Das Sicherheitspersonal des Freizeitparks ist dabei vor dem Eingang als solches sichtbar.
  • Der Inhalt von Taschen und Taschen in Kleidern ist auf Verlangen des Sicherheitsdienstes von LEGOLAND® vorzuweisen.

    Folgendes darf nicht ins LEGOLAND® mitgebracht werden
    • Alle Arten von in Dänemark gesetzlich verbotenen Gegenständen einschließlich Waffen, Gegenstände, die als Waffe verwendet werden könnten und Gegenstände, die für die Besucher des Freizeitparks eine Gefahr darstellen könnten. Bitte beachten Sie, dass die dänische Gesetzgebung sich von der Gesetzgebung Ihres Heimatlands unterscheiden könnte. Gesetzlich verbotene Gegenstände werden eingezogen, der Polizei übergeben und es kommt zu einer Anzeige bei der Polizei.
    • Alle Formen von Feuerwerk.
    • Wasserpfeifen.
    • Alle Formen von Grill-Ausstattung.
    • Rollende Beförderungsmittel, einschließlich Laufräder, Skateboards, Rollschuhe, Fahrräder usw. (ausgenommen sind Transportmittel für mobilitätseingeschränkte Personen).
    • Ghettoblaster und sonstige Arten von Musikanlagen
    • Drohnen und andere ferngesteuerte Gegenstände
    • Spitze Gegenstände, einschließlich Scheren ab einer bestimmten Größe, Schraubenzieher usw.

  • Bedrohliches oder gewalttätiges Auftreten im LEGOLAND gegenüber anderen Besuchern oder dem Personal wird bei der Polizei angezeigt und die betreffende Person wird ohne Rückerstattung aus dem Park verwiesen.
  • Diebstahl und Vandalismus oder versuchter Diebstahl und Vandalismus werden bei der Polizei angezeigt und die betreffende Person wird ohne Rückerstattung aus dem Park verwiesen.
  • Das Zünden und die Verwendung von Feuerwerkskörpern oder wie immer gearteter Pyrotechnik ist nicht gestattet.
  • LEGOLAND wird videoüberwacht.
  • LEGOLAND behält sich das Recht vor, jederzeit Einzelpersonen oder Gruppen, die den Anweisungen des Personals, Regeln und Sicherheitsanweisungen nicht Folge leisten, den Zugang zu verwehren oder sie aus dem Freizeitpark zu verweisen. Obiges gilt auch für Einzelpersonen oder Gruppen, die durch ihre Bekleidung oder allgemeines Verhalten eine Bedrohung oder Gefährdung darstellen.

4. KONZERTE UND VORSTELLUNGEN

  • Das Verwenden von Audio- oder Videogeräten während Vorstellungen und Konzerten ist nicht gestattet.
  • Aufgestellte Absperrungen sind stets zu respektieren.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucher und befolgen Sie die Anweisungen des Sicherheitsdienstes.

5. ZUGANG INS LEGOLAND®

Der Zugang ins LEGOLAND® ist innerhalb der ausgehängten Öffnungszeiten mit gültigem Ticket oder einer Zugangskarte möglich. 
Wer das LEGOLAND verlassen möchte, um später am selben Tag nochmals zurückzukehren, kann sich am Ausgang einen Stempel auf den Handrücken drücken lassen.
LEGOLAND kann bei Eintreten besonderer Situationen die ausgehängten Öffnungszeiten jederzeit ändern bzw. den Freizeitpark schließen. Etwa aus Sicherheitsgründen.

6. ESSEN UND TRINKEN

Essen und Getränke dürfen ins LEGOLAND® mitgebracht werden und dürfen überall dort konsumiert werden, wo nichts Gegenteiliges angeführt ist. Im Übrigen verweisen wir auf den Pirate Park, wo Sie Mitgebrachtes in Ruhe genießen können.

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